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   BVerwG, 21.06.2012 - 7 B 60.11   

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BVerwG, 21.06.2012 - 7 B 60.11 (https://dejure.org/2012,17630)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2012 - 7 B 60.11 (https://dejure.org/2012,17630)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 7 B 60.11 (https://dejure.org/2012,17630)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, § 7 Abs 12 ZuG 2007, § 11 ZuG 2007, § 12 ZuG 2007
    Emissionsberechtigungen; Eigentumsgarantie

  • Wolters Kluwer

    Vorenthalten von Emissionsberechtigungen als eine Beeinträchtigung des aus der eigentumsrechtlich geschützten Anlage folgenden Nutzungsrechts

  • rewis.io

    Emissionsberechtigungen; Eigentumsgarantie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorenthalten von Emissionsberechtigungen als eine Beeinträchtigung des aus der eigentumsrechtlich geschützten Anlage folgenden Nutzungsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2012 - 7 B 60.11
    Die Annahme, dass im Zusammenhang mit der Begründung einer auf der Zuteilung von Rechten beruhenden neuen Marktordnung ein Grundrechtseingriff auch in einer unzureichenden Begünstigung (im Sinne einer rechtswidrigen Unterallokation) liegen könne, verkennt, dass sich die Eingriffsqualität nicht schon aus einer unzureichenden Zuteilung, sondern aus der Limitierung der zulässigen Emissionen und der Einführung des Handelssystems ergibt (BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 ).

    Allein in einer unzureichenden Begünstigung im Sinne einer mit den Zuteilungsregelungen nicht vollständig in Einklang stehenden Minderzuteilung verbindet sich angesichts der privilegierenden Funktion der Allokation in der ersten Handelsperiode jedoch kein Grundrechtseingriff (BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 a.a.O.).

  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2012 - 7 B 60.11
    Zwar führt nicht allein der Systemwechsel mit der Beschränkung von Emissionsrechten zu einem Eingriff in die Eigentumsgarantie, vielmehr konkretisiert sich die weitere Belastung eines unter das Emissionshandelssystem fallenden Anlagenbetreibers auch in der ihn betreffenden Zuteilungsentscheidung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 - NVwZ 2010, 435 = juris Rn. 73).

    Angesichts der im April 2008 auf dem Anlagenkonto der Klägerin verbliebenen Emissionsberechtigungen ist aber nicht ersichtlich, dass die nach ihrer Ansicht verkürzte Zuteilung ein Ausmaß erreicht hat, welches die Angemessenheit der gewährten kostenlosen Zuteilung als Ausgleich der durch die Einführung des Emissionshandelssystem verbundenen Beschränkungen von Art. 14 Abs. 1 GG infrage stellt und zu einer Verletzung dieses Rechts führt (BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2012 - 7 B 60.11
    Die Frage, ob Emissionsberechtigungen als solche eine von Art. 14 GG geschützte Rechtsposition darstellen, hat das Bundesverwaltungsgericht (a.a.O. Rn. 44) dagegen ebenso offen gelassen wie schon in dem darin in Bezug genommenen Urteil vom 30. Juni 2005 - BVerwG 7 C 26.04 - (BVerwGE 124, 47 = Buchholz 451.91 EuropUmwR Nr. 19 = juris Rn. 34).

    Eigentumsrechtlich ist die Emissionsbefugnis und damit auch die Zuteilung von Emissionsberechtigungen von der genehmigten Anlage nicht abtrennbar (Urteil vom 30. Juni 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.10.2007 - 7 C 33.07

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilungsregel; Bestandsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2012 - 7 B 60.11
    Die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen in der ersten Handelsperiode dient für einen Übergangszeitraum (und im Sinne einer Übergangsregelung) der Kompensation des Eingriffs in das Eigentum an der Anlage, der sich mit dem Systemwechsel durch Einführung des Emissionshandelssystems und der dadurch begründeten Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen (§ 6 Abs. 1 TEHG) verbindet (Urteil vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 7 C 33.07 - BVerwGE 129, 328 = Buchholz 406.253 § 4 ZuG 2007 Nr. 1 Rn. 46).

    Im Hinblick darauf kann eine Verletzung von Art. 14 GG nur dann angenommen werden, wenn in dieser Übergangszeit gekürzte Ansprüche auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen nicht ausreichend gewesen wären, um den durch die Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen begründeten Eingriff angemessen ausgleichen zu können (Urteil vom 16. Oktober 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2012 - 7 B 60.11
    Es besteht keine Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des angefochtenen Urteils zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2010 - BVerwG 7 C 23.09 - (Buchholz 406.253 § 20 ZuG 2007 Nr. 1).

    Hieran fehlt es: Der von der Beschwerde als entscheidungstragend in Bezug genommene Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 52), das rechtswidrige Vorenthalten von Emissionsberechtigungen stelle eine Beeinträchtigung des aus der eigentumsrechtlich geschützten Anlage bzw. dem eigentumsrechtlich geschützten Gewerbebetrieb folgenden Nutzungsrechts dar, bezog sich - im Rahmen der Prüfung der offensichtlichen Aussichtslosigkeit eines Amtshaftungsprozesses - auf einen Fall, in dem die Klägerin wegen rechtswidriger Minderzuteilung Emissionsberechtigungen am Markt zukaufen musste.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2012 - 7 B 60.11
    Hinzu kommt, dass subjektiv-öffentliche Rechte nur dann den Schutz des Art. 14 GG genießen, wenn sie dem Einzelnen eine Rechtsposition verschaffen, die derjenigen eines Eigentümers entspricht, und wenn sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 99, 461/85 - BVerfGE 72, 175 und vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86 - BVerfGE 97, 271 ; Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 - BVerfGE 100, 1 ).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2012 - 7 B 60.11
    Hinzu kommt, dass subjektiv-öffentliche Rechte nur dann den Schutz des Art. 14 GG genießen, wenn sie dem Einzelnen eine Rechtsposition verschaffen, die derjenigen eines Eigentümers entspricht, und wenn sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 99, 461/85 - BVerfGE 72, 175 und vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86 - BVerfGE 97, 271 ; Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 - BVerfGE 100, 1 ).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2012 - 7 B 60.11
    Hinzu kommt, dass subjektiv-öffentliche Rechte nur dann den Schutz des Art. 14 GG genießen, wenn sie dem Einzelnen eine Rechtsposition verschaffen, die derjenigen eines Eigentümers entspricht, und wenn sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 99, 461/85 - BVerfGE 72, 175 und vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86 - BVerfGE 97, 271 ; Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 - BVerfGE 100, 1 ).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2012 - 7 B 60.11
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten und deren Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
  • BGH, 13.07.2000 - III ZR 131/99

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vertriebsverbot für Traubenkernöl

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2012 - 7 B 60.11
    Der Klägerin geht es zudem ausschließlich um die (durch Unterallokation vorenthaltene) Möglichkeit, mit dem Handel von Emissionsberechtigungen weitere Gewinne zu erzielen; diese Beeinträchtigung einer bloßen Chance durch eine zu geringe Zuteilung von Emissionsberechtigungen hat aber an dem eigentumsmäßigen Schutz der personellen und gegenständlichen Grundlagen des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs keinen Anteil (stRspr, BGH, Urteil vom 13. Juli 2000 - III ZR 131/99 - NVwZ-RR 2000, 744 f. = juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 B 23.87

    Darlegung einer Abweichung - Kriegsdienstverweigerung - Nothilfeähnliche

  • BVerwG, 30.08.1978 - 7 B 27.77

    Prüfungsstoff - Beurteilungsspielraum - Prüfungsbehörde - Zweite juristische

  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 20.16

    Amtshaftungsanspruch; Anspruchsuntergang; Banking; Eigentumsbeeinträchtigung;

    aa) Ob der ersatzlose Untergang offener Zuteilungsansprüche mit Ablauf der zweiten Handelsperiode einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG darstellt, kann dahinstehen (vgl. zu einem Fall der Unterallokation mit Berechtigungen BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 7 C 23.09 - Buchholz 406.253 § 20 ZuG 2007 Nr. 1 Rn. 44 sowie zu einer Überallokation Beschluss vom 21. Juni 2012 - 7 B 60.11 - juris Rn. 13).

    Soweit das Oberverwaltungsgericht einen Entschädigungsanspruch wegen eines Eingriffs in die Substanz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes durch das Vorenthalten weiterer Emissionsberechtigungen abgelehnt hat (UA S. 19 f.), steht dies im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach eine verkürzte Zuteilung von Zertifikaten durch eine Überausstattung mit Berechtigungen ausgeglichen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 7 C 33.07 - BVerwGE 129, 328 und Beschluss vom 21. Juni 2012 - 7 B 60.11 - juris Rn. 11 f).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 12 B 31.14

    Emissionshandelsrecht; Handelsperiode 2008-2012; Mehrzuteilung von

    Derartiges hat die Rechtsprechung abgelehnt, sofern eine verkürzte Zuteilung durch eine Überausstattung mit Emissionsberechtigungen ausgeglichen worden ist, da das Nutzungsrecht an der eigentumsrechtlich geschützten Anlage dann nicht beeinträchtigt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 7 B 60.11 - juris Rn. 11 f.; Urteil des Senats, a.a.O., Rn. 30).

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht für die erste Handelsperiode darauf verwiesen, dass sich mit der kostenlosen Zuteilung von Emissionsberechtigungen keine Eigenleistungen des Betreibers verbinden (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 7 B 60.11 - juris Rn. 13).

  • VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10

    Übertragung von Zuteilungsansprüchen

    Eine aus einer nicht erfolgten (Mehr)Zuteilung resultierende Verletzung von Art. 14 GG kann nur dann angenommen werden, wenn die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen nicht ausreichend war, um den durch die Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen begründeten Eingriff angemessen ausgleichen zu können (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 49.09 - siehe auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 7 B 60.11 - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 BV 13.1063

    Personenbeförderung, Genehmigungspflicht, Übertragung, Anfechtungsklage,

    Der Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition hoheitlich unmittelbar eingegriffen wird (BGH, U.v. 12.7.2001 - III ZR 282/00 - DVBl 2001, 1619; vgl. BVerwG, B.v. 21.6.2012 - 7 B 60/11 - juris).
  • VG Berlin, 18.02.2020 - 10 K 302.16
    Anders als in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestand bei der Klägerin im vorliegenden Fall keine Überausstattung mit Berechtigungen, mit der eine verkürzte Zuteilung ausgeglichen werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 7 C 33.07 -, juris Rn. 9 ff., Beschluss vom 21. Juni 2012 - 7 B 60.11 -, juris Rn. 11 f. und Urteil vom 26. April 2018 - 7 C 20/16 -, juris Rn. 52 - 53).
  • VG Berlin, 08.02.2013 - 10 L 275.12

    Anlage zur Herstellung von Flachglas

    Gerade der drohende Verlust der ungeklärten Zuteilungsansprüche - auch in den Fällen, in denen wegen der bestehenden Überausstattung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 21. Juni 2012 - 7 B 60/11) keine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition besteht - begründet unter dem Aspekt des effektiven Rechtsschutzes einen Anordnungsgrund.
  • VG Berlin, 30.01.2014 - 10 L 255.12

    Vorläufige Zuteilung von Emissionsberechtigungen; Verordnungsermächtigung für § 2

    Gerade der drohende Verlust der ungeklärten Zuteilungsansprüche - auch in den Fällen, in denen wegen der bestehenden Überausstattung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 21. Juni 2012 - 7 B 60/11) keine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition besteht - begründet unter dem Aspekt des effektiven Rechtsschutzes einen Anordnungsgrund.
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